Allgemeine Bemerkung Nr. 26 des UNO-Kinderrechtsausschusses (2023) zu Kinderrechten und Umwelt
In der Allgemeinen Bemerkung Nr. 26 werden Art. 6, 24 und 29 der UNO-Kinderrechtskonvention im Kontext von Umwelt und Klimakrise konkretisiert. Der Ausschuss betont das Recht von Kindern auf eine gesunde Umwelt und verpflichtet Staaten, Umweltzerstörung zu verhindern und Kinder aktiv in Umweltentscheidungen einzubeziehen.
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